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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
25.11.2016

Gerichtsurteil zu Safety Class Test Alpha 6 und Epsilon 8

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 22.11.2016 die sofortige Beschwerde von ADVANCE Thun AG gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 25.08.2016 kostenpflichtig zurückgewiesen. Das Landgericht München I hatte in seinem Beschluss den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von ADVANCE gegen die Veröffentlichung der Testberichte abgelehnt. Damit ist das einstweilige Verfügungsverfahren für den DHV erfolgreich beendet.
Advance könnte jetzt noch einen Hauptsache-Prozess gegen den DHV führen.