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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Behindertensport

Petra Kreuz soart an der portugiesischen Küsgte

Behinderte können das Drachen- und Gleitschirmfliegen erlernen und ausüben, wenn sie in der Ausbildung, bei der Prüfung und im Flugbetrieb einen sicheren Umgang mit ihrem Fluggerät zeigen. Dazu ist es möglich auch Modifikationen an der Start- und Landetechnik (z.B. Liegendstart und -landung mit dem Drachen oder Start und Landung mit einem "Flugrolli" beim Gleitschirmfliegen und ähnliches) vorzunehmen. Veränderungen am Fluggerät und an der Ausrüstung sind nur dann zulässig, solange das gütesiegelkonform geschieht. In Zweifelsfällen entscheidet der Beauftragte des DHV für Behindertenfragen, der Verbandsarzt und der Fluglehrer (bei in der Ausbildung befindlichen Schülern) gemeinsam ob und unter welchen Voraussetzungen eine Lizenzerteilung erfolgt. Pilotenlizenzen können vom DHV mit Einschränkungen vergeben werden und bei Gefährdung der allgemeine Sicherheit eingezogen werden.

Ein Interview mit Rainer Bürger

 

Rainer Bürger

Beauftragter des DHV in Sachen Flugsport mit Behinderten

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Weiterführende Links

Deutschland

     Die Rolliflieger

                    Flugcentrum Westerwald / Parawings

England

     flyability

 

Frankreich

                    handicare

      Commission Handicap des FFVL

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Literatur

• Bürger R; Drachenfliegen mit Behinderten - Chancen fliegerischer Aktivität unter differenzierter Betrachtung verschiedener Behinderungsformen. 1994 Diplomarbeit an der Deutschen Sporthochschule Köln

(2/2004)