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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Fliegen im Ausland (Luftraumnutzung)

Bei der Durchführung von Flügen im Ausland sind immer die Regeln der berührten Länder zu beachten und einzuhalten. Sie weichen in einigen Ländern massiv von den deutschen Bestimmungen ab. Im Unterschied zu Deutschland, darf z.B. der Luftraum E in einigen Ländern nicht beflogen werden (z.B. Italien). Aufgrund der EU Verordnung Nr. 923/2012 (SERA Verordnung) Nr. 117 gelten Hängegleiter und Gleitschirme als vergleichbare Luftfahrzeuge. Daher kann man davon ausgehen, dass die Segelflugregeln auch für unseren Luftsport gelten.

Konkrete Informationen zur Gesetzeslage in den jeweiligen Ländern zu bekommen, gestaltet sich jedoch als schwierig, weil in einigen Ländern das Drachen- und Gleitschirmfliegen nicht im Luftverkehrsgesetz geregelt ist. Wir empfehlen daher dringend, sich vor dem Fliegen bei den lokalen Piloten über die luftrechtlichen Bestimmungen und die Lufträume zu informieren.

Besondere Beachtung liegt bei Auslandsflügen auch auf der Lizenz des Piloten.  Die IPPI Card in Verbindung mit der nationalen Lizenz ermöglicht das Fliegen in den meisten Ländern der Welt.

Infos: https://www.dhv.de/web/piloteninfos/ausbildung/luftrecht/fliegen-im-ausland/

Luftraumdaten: http://www.dhv-xc.de

Infos der internationalen Drachen- und Gleitschirmverbände über Fliegen in den jeweiligen Ländern:

Infos zu Lufträumen in den Nachbarländern