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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Start- und Landeplatz für Gleitschirme und Drachen am Blättersberg bei Weyer

Am Blättersberg südwestlich von Weyher (Landkreis Südliche Weinstraße) wurde im Januar 2008 die Erlaubnis für Starts mit Gleitschirmen, im südlich anschließenden Modenbachtal deren Landung zugelassen. Die dauerhafte Zulassung war möglich, da infolge eines Monitoringprogramms nachgewiesen wurde, dass die Nutzung des Gleitschirmgeländes mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebiets 6514-401 "Haardtrand", in dem der Startplatz liegt und zu dem wesentliche Teile des überflogenen Gebiets gehören, verträglich ist.

Um denkbare Beeinträchtigungen besonders zu schützender Vogelarten festzustellen, wurden in den Jahren 2004, 2005 und 2006 vergleichende avifaunistische Erfassungen im Umkreis des Start- und Landeplatzes sowie den bei Gleitflügen überflogenen Flächen durchgeführt. Die Erhebung im Jahr 2004 stellt eine "Nullerfassung" vor der Aufnahme der Gleitschirmflüge dar. Bei den Erhebungen im Jahr 2005 und 2006 wurde der Bruterfolg der besonders schutzbedürftigen Arten dokumentiert; 2005 waren gezielte Beobachtungen hinsichtlich eventueller Verhaltensauffälligkeiten bei Überflügen mit Gleitschirmen vorgenommen worden.

Die Gleitschirmflüge wurden vom Südpfälzer Gleitschirm Club als
Nutzungsberechtigtem und durch die Gutachter vor Ort protokolliert.
Im unmittelbaren Nahbereich des Startplatzes wurden keine nach der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders zu schützenden oder sonstigen seltenen Vogelarten festgestellt. Der Ziegenmelker, für den die Umgebung des Startplatzes geeignet scheint, konnte in allen drei Untersuchungsjahren trotz gezielter Nachsuche nicht festgestellt werden.

Im Umkreis des Landeplatzes und in Gebieten, die bei Gleitflügen in Höhen um oder < 100 m überflogen werden, brüteten als besonders zu schützende Vogelarten der Grauspecht, die Heidelerche, der Neuntöter, der Wendehals (nur im Jahr 2005) und die Zaunammer. Neuntöter und Zaunammer hatten 2005 und 2006 gegenüber 2004 ihre Brutbestände vergrößert. Die zusätzlichen Ansiedlungen erfolgten u.a. in Bereichen mit Gleitschirm-Überflügen in geringer Höhe. Die Bruterfolge waren durchschnittlich (Neuntöter) bzw. überdurchschnittlich (Zaunammer). Der Wendehals hatte sich 2005 vorübergehend angesiedelt. Die Heidelerche 2005 und 2006 verlor ihre Brut durch die Weinbergbearbeitung.

Beeinträchtigungen der Vögel durch Gleitschirmflüge waren in keinem Fall feststellbar. Spektivbeobachtungen der Vögel an den Nestern im Jahr 2005 ließen keine Reaktionen auf Überflüge erkennen. Greif- und Rabenvögel zeigten kein Aggressionsverhalten. Auswirkungen der Nutzung des Geländes mit Gleitschirmen und Drachen auf die Erhaltungszieledes Vogelschutzgebiets "Haardtrand" und dafür maßgebliche Gebietsbestandteile sind nicht zu erkennen.

Hier gibt's die Studie zum Donwload als pdf-Datei.