Was wir tun
Kaum ein anderer Luftsport vermittelt den Vogelflug und ein intensives Naturerleben besser als Drachen- und Gleitschirmfliegen. Mit Sonnenenergie und dynamischen Winden werden für das lautlose Fliegen natürliche Ressourcen genutzt.
Unser Auftrag:
- als Beauftragter des Bundesministerium für Verkehr Fluggelände nach § 25 LuftVG zuzulassen. Bei dem Verfahren werden u.a. die Naturschutzbehörden beteiligt (VwVfG 13).
- Drachen- und Gleitschirmpiloten für die Belange der Natur und Umwelt zu sensibilisieren
- bei den Vertretern des Natur- und Umweltschutzes eine größere Akzeptanz für den Flugsport zu schaffen
- bei Konflikten zwischen Luftsportlern und Vertretern des Umwelt- und Naturschutzes zu vermitteln.
Dabei setzen wir auf
- konstruktiven Dialog mit unseren Partnern aus dem Sport und Naturschutz
- umfangreiche Information aller Parteien
- Naturschutz als Teil der Pilotenausbildung
- Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten
- freiwilligen Vereinbarungen
- wissenschaftliche Untersuchungen
- intensive Zusammenarbeit mit Experten
um mögliche Probleme zwischen Naturschutz und Naturnutzung zu lösen.