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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Mischflugbetrieb - Gemeinsam Fliegen

Immer häufiger wird der Winden- und UL - Schleppbetrieb auf Segelfluggeländen und anderen, zugelassenen Flugplätzen (§ 6- Gelände) im Mischflugbetrieb durchgeführt. Für die Zulassung dieser Gelände sind die Luftämter der jeweiligen Regierungsbezirke zuständig.

 

Gemeinsam Fliegen - DHV-Info Artikel (Nr. 196)

Erfahrungen beim Windenschlepp im Mischflugbetrieb mit Segel-, UL- und Motorfliegern (pdf)

 

Was ist zu beachten?

Der gemeinsame Flugbetrieb mit anderen Luftfahrzeugarten auf den Flugplätzen erfordert hohe Aufmerksamkeit und setzt voraus, dass jeder am Flugbetrieb Beteiligte die Verhaltensregeln dort kennt und berücksichtigt. Mehr dazu im Infoblatt: Verhalten auf Flugplätzen (pdf)

 

Wichtig:
Piloten und Startleiter benötigen für den Flugbetrieb auf Segelfluggeländen oder auf anderen, für verkehrszulassungspflichtige Luftfahrzeuge zugelassenen Flugplätzen im Mischflugbetrieb gemäß der Flugbetriebsordnung für Hängegleiter und Gleitsegel (FBO) Abschnitt 1, Nr. 9 (pdf)

entweder
• die theoretische Prüfung zum unbeschränkten Luftfahrerschein oder
• eine andere anzurechnende Prüfung.

Als "andere anzurechnende Prüfung" zählt auch die theoretische Prüfung im Lehrfach "Verhalten auf Flugplätzen". Dieses Ausbildungsfach wird in der Theorieausbildung zur Winden- und UL-Schleppstarteinweisung an den Schleppflugschulen unterrichtet und geprüft.

(gilt seit Mai 2005, veröffentlicht im DHV-Info-Magazin Nr. 141, Aug/Sep 2006)


Beispiele für Betriebsabsprachen:

Beispiel 1 - Betriebsabsprache für Mischflugbetrieb (pdf)

Beispiel 2 - Betriebsabsprache für Mischflugbetrieb (pdf)

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner

Björn Klaassen
Tel: 08022-9675-13
E-Mail: bjoern.klaassen@dhvmail.de


Bettina Mensing
Tel: 08022-9675-10
E-Mail: bettina.mensing@dhvmail.de