Flugbetrieb
Der Flugsport ist in das Luftverkehrsgesetz integriert. Lufträume und Regelungen (z.B. Naturschutz) sind zu beachten (Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrsordnung, Flugbetriebsordnung). Ebenfalls im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr ist der Deutsche Hängegleiterverband für die Luftaufsicht zuständig. Der DHV ernennt Beauftragte für Luftaufsicht für jedes Fluggelände.
Der Flugbetrieb ist sehr stark von der jeweiligen Wetterlage abhängig. Bei zu starkem Wind oder Rückenwind kann nicht geflogen werden. Je nach Hangexposition variieren die möglichen Flugtage zwischen 30 und max. 120 Tagen. Geflogen wird nur tagsüber – überwiegend in den Frühjahrs- und Sommermonaten mit thermischen Möglichkeiten. In der Regel wird der Betrieb nicht vor 10:oo Uhr morgens aufgenommen.