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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
07.12.2017

EWF Pflichtfortbildungen nur bei besonderen Anlässen

Kommissionsbeschluss vom 01.04.2017

Aus dem Protokoll der 113. Kommissionssitzung des DHV

Die Einweisungsberechtigung und der Windenführerausweis ist bis auf Widerruf unbefristet gültig, wenn die erforderliche Anzahl der Windenschlepps gemäß 2.1, Nr. 4 der Windenführerbestimmungen nachgewiesen werden. Die DHV-Geschäftsstelle kann jedoch bei besonderen Anlässen eine verpflichtende Fortbildung für alle EWF anordnen. 

Der dreijährige Pflichtfortbildungsturnus, und die damit verbundenen langen Anreisen der Ehrenamtlich arbeitenden EWFs fällt damit weg.