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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Passagierfliegen in Österreich - Haftung und Versicherung

Neben der obligatorischen Halterhaftpflicht- und Flugunfalluntersuchungsversicherung für Drachen und Gleitschirme (z.B. DHV-Halterhaftpflichtversicherung von HDI-Gerling) ist vom Halter eine

  • Passagier-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 SZR* abzuschließen.

Österreichische Halter haben diese Pflichtversicherungen jeweils bei einem für diese Sparte in Österreich berechtigten Versicherer abzuschliessen.

Neu seit 1.8.2012: Tandempiloten, die gewerbliche Doppelsitzerflüge durchführen, benötigen eine Mindestflugerfahrung von 12 Monaten und mind. 100 doppelsitzigen Höhenflügen seit Erteilung der Doppelsitzerberechtigung sowie mind. 25 Doppelsitzerflüge innerhalb der letzten 12 Monate.

Neu seit 1.1.2014: Gewerbsmäßige Tandemflüge sind in Österreich nicht mehr an ein behördlich bewilligtes Luftfahrt-Beförderungsunternehmen gebunden.

Tandemflüge auf der Basis der kalkulierten Selbstkosten (Selbstkostenflüge), dürfen in Österreich keinen gewerbsmäßigen Charakter haben, d.h., es darf hierfür keine Werbung gemacht werden und diese Flüge dürfen nicht überwiegend zum Lebensunterhalt des Piloten beitragen

Der Nachweis der Pflichtversicherungen ist vom Piloten mitzuführen und den Aufsichtsorganen auf deren Verlangen vorzuweisen.

Nach Rechtsauskunft der zuständigen Behörde (ÖAeC) sind Doppelsitzerflüge in Österreich nur mit einem gültigen flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnis für LAPL zulässig. LAPL-Tauglichkeitszeugnisse können auch von deutschen flugmedizinischen Sachverständigen erteilt werden.  

*SZR= Rechnunsgeinheit auf EU-Ebene, 1 SZR entspricht ca. 1,2 €

In Österreich gilt nun auch die verschuldensunabhängige Haftung (mit Haftungsbegrenzung auf 113.100 SZR) gegenüber dem Passagier.