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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Gültigkeit der Lizenz

Die Lizenz für Gleitschirm oder Hängegleiter wird unbefristet erteilt. Die gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über Luftfahrtpersonal bestimmen, dass der Inhaber einer Lizenz für Gleitschirm oder Hängegleiter eine ausreichende fliegerische Übung aufweisen muss.

Die „ausreichende fliegerische Übung“ gemäß LuftPersV § 45 Abs. 4 gilt als vorhanden, wenn dem DHV keine Tatsachen bekannt geworden sind, die Zweifel am ausreichenden praktischen Können eines Lizenzinhabers rechtfertigen. Bei Bekannt werden von Tatsachen, die Zweifel am ausreichenden praktischen Können eines Lizenzinhabers rechtfertigen, kann der DHV eine Nachschulung in einer Flugschule mit Nachprüfung anordnen.

Inhaber einer Passagierberechtigung für Hängegleiter oder Gleitschirm müssen alle 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum der Berechtigung, innerhalb der letzten 12 Monate, einen einwandfreien Höhenflug als Überprüfungsflug zusammen mit einem Passagier vor einem Fluglehrer oder Prüfer durchführen. Der Überprüfungsflug ist im Flugbuch zu dokumentieren. Bei Überschreiten der 3-Jahres-Frist muss eine Nachschulung in einer Flugschule absolviert werden. Diese ist im Flugbuch zu dokumentieren und vom Ausbildungsleiter der Flugschule zu bestätigen

Fragen zur Ausbildung: ausbildung@dhv.de