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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Passagierberechtigung

Eingangsvoraussetzungen

A-Lizenz seit mindestens 24 Monaten, Flugbuchnachweis von mindestens 200 Höhenflügen nach Erteilung der A-Lizenz, Volljährigkeit.

Vorauswahlprüfung

In einem praktischen Eingangstest vor einem vom DHV beauftragten Prüfer, muss der Bewerber seine überdurchschnittlichen fliegerischen Fähigkeiten im Alleinflug nachweisen. Einzelheiten zur Vorauswahlprüfung hier.

Theorieausbildung

Mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten

Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.

Einzelheiten siehe Theorielehrplan

Praxisausbildung

Mindestens 1 Flug zusammen mit einem berechtigten Fluglehrer, 10 Flüge mit Inhabern eines Luftfahrerscheines für Gleitschirm- oder Drachenflieger oder eines österreichischen Hängegleiter- oder Paragleiterscheins unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers.

Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte

Kennen lernen der Ausrüstung, Einweisung des Passagiers, Start, Abflug, Flug,

Flugmanöver, Schnellabstieg, Landeanflug, Landung

Einzelheiten siehe Praxislehrplan

Flugpraxisnachweis

Der praktischen und theoretischen Ausbildung in der Flugschule schließt sich an: Mindestens 30, von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge, davon 15 unter Fluglehreraufsicht, mit Inhabern einer Lizenz (mindestens A-Lizenz) für Gleitschirm/Drachenflieger oder eines Sonderpilotenscheines für Para/Hängegleiter, im Flugauftrag der Flugschule.

Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung durch einen unabhängigen DHV-Prüfer

Berechtigungen

In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen ohne Überlandflüge mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).

In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen einschließlich Überlandflügen mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).

Gültigkeit

Gültigkeit drei Jahre ab Ausstellungsdatum, Verlängerung für jeweils weitere drei Jahre durch einen doppelsitzigen Überprüfungsflug (Checkflug), der in den letzten 12 Monaten der 3-Jahres-Frist durchgeführt werden muss. Die Passagierberechtigung ist nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (A-Lizenz, B-Lizenz) gültig, sie verliert zusammen mit dieser ihre Gültigkeit.