Höhenflugausweis
Eingangsvoraussetzungen
Abgeschlossene Grundausbildung bzw. Lernausweis
Theorieausbildung
Voraussetzung für die Erteilung des Höhenflugausweises ist die vollständige Theorieausbildung zur A-Lizenz. Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Mindestens 10 Höhenflüge als Alleinflüge unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers und Flugübungen gemäß Lehrplan. Der Ausbildungsleiter kann im Einzelfall eine höhere Anzahl von Höhenflügen festlegen.
Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte
Ausrüstungskenntnisse, Flugplanung, Start, Abflug, Geradeausflug, Kurvenflug, Fliegen gemäß Flugplanung, Landeeinteilung, Landung, verschiedene Flugmanöver
Einzelheiten siehe Praxislehrplan
Prüfung
Flugschulinterne Praxisprüfung
Berechtigungen
Mit dem Höhenflugausweis darf der Inhaber in Schulungsgeländen der Flugschule mit Einwilligung des Ausbildungsleiters (schriftlicher Flugauftrag) für die Dauer von 36 Monaten ohne Fluglehreraufsicht fliegen. Der Höhenflugausweis ist nur für das Gelände gültig, in welchem die mindestens 5 Höhenflüge absolviert worden sind.
Für andere Schulungsgelände ist eine praktische Einweisung von mindestens 5 Höhenflügen im jeweiligen Gelände unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers, sowie die Einwilligung (Flugauftrag) des zuständigen Ausbildungsleiters erforderlich
Gültigkeit
Der Höhenflugausweis ist 36 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann nicht verlängert werden. Er kann vom Ausbildungsleiter der Flugschule mit Auflagen versehen werden.
Hinweise
Wenn der Höhenflugausweis für die Startarten Windenschleppstart oder UL-Schleppstart erworben wird, muss zusätzlich die vollständige Einweisung in die jeweilige Startarten absolviert werden.
Der Höhenflugausweis ist ein schriftlicher, geländebezogener Flugauftrag der Flugschule. Die Erteilung des Höhenflugausweis liegt im Ermessen des Ausbildungsleiters der Flugschule.