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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Erleichterte Ausbildung für GS-Piloten

Eingangsvoraussetzungen

Gültiger deutscher Luftfahrerschein (*) oder österreichischer Sonderpilotenschein (Paragleiterschein) für Gleitsegelführer.

* Befähigungsnachweise, die bis 1993 ausgestellt wurden, gelten nicht.

Theorieausbildung

In den Sachgebieten: Technik, Verhalten in besonderen Fällen.

Einzelheiten siehe Theorielehrplan

Praxisausbildung

Vollständige Grundausbildung in einer Startart

Mindestens 15 Höhenflüge über 300 Meter in der Startart, in der die Grundausbildung durchgeführt wurde, mit den vollständigen Praxis-Ausbildungsinhalten. 
Weitere Startarten, die bereits in der Gleitsegel-Lizenz eingetragen sind, erfordern eine zusätzliche Einweisung. Die Anzahl der vorgeschriebenen Starts zur Einweisung in die jeweilige Startart ist jedoch um die Hälfte reduziert.

Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte

siehe Praxislehrplan

Prüfung

Keine Prüfung erforderlich

Berechtigungen

Die A-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit der (den) eingetragenen Startart(en) in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung mit der IPPI-Card, ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.

Erlangung der B-Lizenz

Inhabern einer Gleitschirm B-Lizenz, die eine Hängegleiter A-Lizenz erworben haben, wird auf Antrag die Hängegleiter B-Lizenz ohne weitere Ausbildung oder Prüfung erteilt.

Gültigkeit

Unbefristet gültig.