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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Einweisung Windenschlepp

Eingangsvoraussetzungen

Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Hangstart oder UL-Schleppstart

Theorieausbildung

Mindestens 3 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten

Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.

Einzelheiten siehe Theorielehrplan

Praxisausbildung

Mindestens 20 Windenschleppstarts sowie 10 Startleitungen unter Anleitung und Aufsicht eines Winden-Fachlehrers

Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte

Kennen lernen der Ausrüstung, Einüben des Funkverkehrs, Start, Abflug, Flug am Seil, Klinkübungen, Gefahreneinweisung, Startleitertätigkeit

Einzelheiten siehe Praxislehrplan

Prüfung

Flugschulinterne theoretische und praktische Prüfung.

Berechtigungen

In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Windenschleppstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände

In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.

In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart

Gültigkeit

Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.