Einweisung UL-Schlepp
Eingangsvoraussetzungen
Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Hangstart oder Windenschleppstart
Theorieausbildung
Mindestens 3 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten
Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Mindestens 10 UL-Schleppstarts unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit UL-Schlepp-Lehrberechtigung.
Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte
Kennen lernen der Ausrüstung, Einüben des Funkverkehrs, Start, Abflug, Flug am Seil, Klinkübungen, Gefahreneinweisung
Einzelheiten siehe Praxislehrplan
Prüfung
Flugschulinterne theoretische und praktische Prüfung.
Berechtigungen
In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit UL-Schleppstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart UL-Schleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart UL-Schleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart
Gültigkeit
Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.