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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Drachenfluglehrer

Diese Information ist ein Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV für Hängegleiterfluglehrer. Die vollständige Version kann hier heruntergeladen werden.

Eingangsvoraussetzungen

A-Lizenz seit mindestens 24 Monaten, B-Lizenz.

Flugbuchnachweis von mindestens 200 Höhenflügen.

Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate

Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe über 9 Unterrichtsstunden (gibt es seit 1.4.2015) bzw. Lehrgang mit mindestens 8 Doppelstunden, nicht älter als 36 Monate

Die Eingangsvoraussetzungen müssen mit Stichtag Beginn des Fluglehreranwärter-Lehrgangs erfüllt sein.

Die gesamte Fluglehrerausbildung muss schriftlich dokumentiert werden. Das "Ausbildungsbuch für Fluglehrer" kann hier heruntergeladen werden. Beim Ausdruck bitte beachten: Seite 1 ausdrucken, Seite 2 auf Rückseite von Seite 1 drucken, Seite 3 ausdrucken, Seite 4 auf Rückseite von Seite 3 drucken. Auf A 5 falten, in der Mitte heften.

Vorauswahltest

Der Bewerber hat in einem praktischen Vorauswahltest überdurchschnittliches Können bei den Flugaufgaben Start, Abflug, Leitlinienacht unter 25 Sekunden, Landeeinteilung und Landung nachzuweisen. Der Vorauswahltest muss mit einem flexiblen Hängegleiter geflogen werden. Im theoretischen Vorauswahltest ist die Prüfung zur A- und B-Lizenz in verkürzter Zeit abzulegen. Die Vorauswahlprüfung wird von einem beauftragten Prüfer des DHV abgenommen.

Der erfolgreich abgelegte Vorauswahltest ist Voraussetzung für die Teilnahme am Fluglehreranwärter-Lehrgang. 

Vorpraktikum in der Flugschule

Auf das gesamte Fluglehrerpraktikum von mindestens 300 Stunden kann ein Vorpraktikum in der Flugschule, das vor dem Assistentenlehrgang absolviert worden ist, mit maximal 100 Stunden angerechnet werden. Im Vorpraktikum darf der Praktikant keine selbständige praktische Ausbildungstätigkeit durchführen.

Fluglehrerlehrgang Teil 1 (Fluglehreranwärter-Lehrgang)

Im 11-tägigen Fluglehreranwärter-Lehrgang werden die Teilnehmer umfassend in den Sachgebieten Luftrecht, Meteorologie, Aerodynamik, Technik, Pädagogik, K-Prüfung/G-Forcetrainer, Flugpraxis und Verhalten in besonderen Fällen unterrichtet. Der Lehrgang teilt sich in 2 Abschnitte; 1 Woche Theorie und 3 Tage Praxis. Der Lehrgang schließt mit einer Lehrprobe von jedem Teilnehmer ab.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang darf der Fluglehrer-Anwärter praktische Lehrtätigkeiten in der Flugschule durchführen. 

Fluglehrerpraktikum

Vor der Teilnahme am Fluglehrerlehrgang Teil 2, müssen mindestens 100 der insgesamt 300 Praktikumsstunden in der Flugschule absolviert worden sein.

Fluglehrerlehrgang Teil 2

6-tägiger Lehrgang mit abschließender Fluglehrerprüfung. Dieser Lehrgang dient der Wiederholung der wichtigsten Inhalte des Fluglehreranwärter-Lehrgangs sowie einer intensive Prüfungsvorbereitung.

Fluglehrerprüfung

Die Fluglehrerprüfung wird von einer dreiköpfigen Prüfungskommission, bestehend aus Experten des DHV und des ÖAeC abgenommen. Sie schließt sich unmittelbar an den Fluglehrerlehrgang Teil 2 an.

Praktische Prüfung: Der Bewerber hat der Prüfungskommission ein Prüfungsvideo zur Beurteilung vorzulegen. Auf dem Video muss das praktische Prüfungsprogramm fehlerfrei demonstriert werden. Details zum Prüfungsprogramm und Hinweise für das Video sind in diesem Dokument beschrieben.

Theoretische Prüfung: Der Bewerber hält eine Unterrichtseinheit aus dem Theorieunterricht als Lehrprobe vor der Prüfungskommission. Das Thema der Lehrprobe (in Absprache mit dem Bewerber) wird jedem Bewerber am Ende des Fluglehreranwärter-Lehrgangs bekannt gegeben.

Anschließend wird der Bewerber durch die Mitglieder der Kommission in jedem Sachgebiet mündlich geprüft.

Praktische und theoretische Prüfung werden getrennt bewertet. Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils kann die Wiederholung frühestens zum nächsten Prüfungstermin erfolgen. Die Prüfungskommission kann eine schriftliche Nachprüfung zulassen.

Erteilung der Lehrberechtigung

Die Lehrberechtigung wird vom DHV erteilt, wenn der Bewerber die Fluglehrerprüfung bestanden und das vollständige Fluglehrerpraktikum nachgewiesen hat.
Vor Erteilung der Lehrberechtigung ist der Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe über 9 Unterrichtsstunden, nicht älter als 36 Monate zu erbringen

Umfang der Lehrberechtigung

Die Lehrberechtigung "Drachenfluglehrer" berechtigt zur selbständigen praktischen Ausbildung von Flugschülern.

Gültigkeit

Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren erteilt. Zur Verlängerung sind mindestens 2 der 3 nachfolgend genannten Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Der Nachweis von mindestens 60 Starts und Landungen oder 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer

2. Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang des DHV

3. Erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung in den letzten 12 Monaten der Gültigkeit der Lehrberechtigung

 

Termine siehe hier ...