Neue Regelung zur Dokumentation für die Verlängerung der HG-Windenführerberechtigung
Windenführer brauchen als Voraussetzung für den Drachen-Windenschlepp eine Mindestzahl von 5 HG-Windenschlepps innerhalb der letzten 2 Jahre. Damit soll gewährleistet werden, dass sie ausreichend geübt sind.
Wenn Windenführer zu wenig Erfahrung im Drachen-Windenschlepp haben, besteht die Gefahr, dass sie nicht über das besondere Können verfügen, das dazu erforderlich ist.
Um den Windenführern die Dokumentation ihrer In-Übunghaltung zu erleichtern, hat die DHV-Kommission in der 111. Sitzung am 18.6.2016 die Windenstartkladde als ausreichende Nachweisdokumentation für Windenführer anerkannt. Das LBA hat dagegen keinen Einwand erhoben.
Damit entfällt die spezielle Dokumentations-Anforderung, dass der geschleppte HG-Pilot oder der Startleiter, den Schlepp per Unterschrift bestätigen muss.
Diese Regelung tritt mit dieser Veröffentlichung in Kraft.
Gmund am Tegernsee, 05.07.2016
i.A.
Horst Barthelmes
DHV- Schleppbüro