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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Grünes Licht für Drachenflug-E-Aufstieg und GS-Erprobung

Am 7.2.2012 gab das BMV bei einer Besprechung in Bonn mit dem DHV und LBA grünes Licht für den E-Aufstieg als weitere Startart für Hängegleiten. Vorausgegangen war ein erfolgreiches 2-jähriges Erprobungsprogramm des DHV.   

Nach einer Einweisung des Piloten und nach Flugschul-interner Prüfung wird die Startart E-Aufstieg in die Lizenz für Hängegleiterpiloten eingetragen. Die Bestimmungen hierzu legt der DHV als Beauftragter für die Hängegleiter-Ausbildung in seiner Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) fest. Vorschriften für den Betrieb werden vom DHV in der Flugbetriebsordnung (FBO) geregelt. 

E-Aufstiegssysteme müssen eine Musterprüfung absolvieren nach zu den Lufttüchtigkeitsforderungen für Hängegleiten ergänzenden Prüfvorschriften.  

Die Startart E-Aufstieg darf nur in Fluggeländen erfolgen, die dafür eine behördliche Genehmigung des jeweiligen Luftamtes des Bundeslandes haben. Der DHV wird sich bei den Landesbehörden darum bemühen, dass Drachenfluggelände mit Geländeerlaubnis des DHV möglichst einfach als E-Aufstiegsgelände genehmigt werden, sofern der Geländehalter dies beantragt.


Erprobungsprogramm für den E-Aufstieg mit Gleitschirm

Da die Hersteller Skywalk (E-Walk) und Charly-Produkte (charly scott-e) elektrische Aufstiegssysteme für Gleitschirme entwickelt haben, startet der DHV auch ein Erprobungsprogramm für den E-Aufstieg mit Gleitschirmen. BMV und LBA haben sich mit dem DHV über die Einzelheiten hierzu verständigt.  

Flugschulen, die die Einweisung für die Startart E-Aufstieg durchführen wollen, können sich an das DHV-Referat Flugbetrieb wenden.