Halter-Haftpflichtversicherung für Ultraleichtflugzeuge
Haftpflichtversicherung für Motorschirm, Minimum unter 120 kg
Versicherungsantrag mit Bedingungen und Erläuterungen
Haftpflichtversicherung für Trikes, Motorschirmtrikes über 120 kg
Versicherungsantrag mit Bedingungen und Erläuterungen
Pflichtversicherung! Die Halterhaftpflichtversicherung deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und/oder Sachschäden von Dritten, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verursacht worden sind. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter eines genannten Ultraleichtflugzeuges sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Hängegleitern sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb. Das bedeutet:
Die Versicherung deckt das genannte Ultraleichtflugzeug sowie die Gleitschirme bzw. Hängegleiter des Halters, auch wenn diese von anderen Piloten geflogen werden, sofern dies mit dem Einverständnis des Halters geschieht.
Haftpflichtschäden sind bei Verschulden vom Verursacher (Verschuldenshaftung) in voller Höhe zu ersetzen. Tritt der Schaden durch nicht schuldhaftes Verhalten des Verursachers ein (Gefährdungshaftung), ist die Haftung nach LuftVG bei Ultraleichtflugzeugen auf einen Betrag von 750.000 SZR (Deutschland) bzw. nach LFG 2,9 Mio € (Österreich) beschränkt.
SZR ist die Rechnungseinheit des internationalen Währungsfonds. Umrechnung zum € ca. 1,2 (Stand 12.2005)