Halterhaftpflichtversicherung mit zusätzlichem Versicherungschutz für Flugschulen, Vermieter, Hersteller/Händler
Gewerbliche Halterhaftpflicht für Gleitschirm und Hängegleiter
Versicherungsantrag mit Bedingungen und Erläuterungen
Infos:
Die gesetzlich vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung ist in diesem Angebot erweitert auf die gewerbliche Nutzung von Gleitschirmen bzw. Hängegleitern in Flugschulen, bei gewerblichen Vermietern und Herstellern/Händlern. Versichert sind alle Gleitschirme bzw. Hängegleiter des Halters, sofern sie in einer aktuell gehaltenen Ausrüstungsliste aufgeführt sind.
Wir empfehlen Flugschulen grundsätzlich, je eine Zusatzversicherung für Ausbildung und für gewerbliche Vermietung abzuschließen, damit nicht nur die Schulungsschirme versichert sind, sondern auch die Geräte, die zum Probefliegen verliehen werden.