X
Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
21.05.2015

Vorfall mit Leinenbrüchen bei einem 777-Gliders Queen untersucht

Beim SAT-en eines 777-Gliders Queen M (EN/LTF-C) waren die jeweils inneren Stammleinen der A- und B-Ebene schlagartig gebrochen. Der Schirm war nicht mehr kontrollierbar. Der Pilot löste das Rettungsgerät aus und landete unverletzt. Der Gleitschirm war ein knappes Jahr alt und stand kurz vor dem vom Hersteller vorgeschriebenen Ein-Jahres-Check. Der DHV hat die Festigkeit der restlichen, unbeschädigten A- und B-Stammleinen, unummantelte Tecnora-Leinen, untersucht. Ergebnis: Nimmt man die Bruchlast der getesteten Stammleinen auch für die gebrochenen Stammleinen an, wird die geforderte minimale rechnerische Gesamt-Festigkeit der A- und B-Stammleinen (das Achtfachen des maximalen Startgewichts von 104 kg = 832 kg) mit 1280 kg deutlich übertroffen.
Die Ursache der Leinenbrüche war entweder eine (zu) hohe Lastspitze auf (eine) einzelne Leine(n) und anschließende Überlastung der Nachbar-Leinen. Oder ein im Nachhinein nicht mehr nachprüfbarer Vorschaden an einer oder mehreren A- oder B-Stammleinen und die Überlastung derselben während des SAT's.

In einer Stellungnahme weist der Hersteller 777-Gliders auf die Betriebsanleitung hin. Darin wird ausdrücklich vor Acroflug mit dem Modell 777-Gliders Queen gewarnt. Das Gerät ist als ausgesprochener Streckenflug-Flügel für Acromanöver nicht geeignet.

Gleitschirmflieger können aus dem Vorfall lernen, dass es bei Manövern mit hohen punktuellen Lasten zur Überlastung einzelner Leinen kommen kann, auch wenn die Gesamt-Festigkeit des Leinensystems über den Minimalanforderungen liegt. Das gilt besonders für widerstandsoptimierte Leinenkonfigurationen, wie im vorliegenden Fall, wo der auftriebsstärkste und am höchsten belastete Flügelteil (vorderes Drittel/von der Mitte bis zum äußeren Flügel-Drittel) von nur einer A-und B-Stammleine je Flügelseite gehalten wird. 


Karl Slezak
DHV-Referat Sicherheit und Technik