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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

G-Belastung

G-Belastungen sind in der Fliegerei alltäglich. Man sollte sie aber nicht unterschätzen, denn sie können den Piloten „außer Gefecht setzen“. Wenn wir von g-Beschleunigungen sprechen, dann meinen wir positive Beschleunigungen, welche im Kurvenflug auftreten und uns dabei in das Gurtzeug drücken. Sie werden in Form des Lastvielfachen der Erdbeschleunigung angegeben. Daneben treten jedoch auch sehr kurz andauernde, hauptsächlich durch Turbulenzen hervorgerufene Beschleunigungen auf. Diese «Schläge» können zu Übelkeit und Rückenschmerzen führen, werden aber normalerweise vom Körper gut vertragen.

Im normalen Flugbetrieb sind in der Regel keine Belastungen über 1,5 g zu erwarten. Im Drachenkunstflug wurden 1988 von Dr. O. Gómez-Huerga (Lausanne, Schweiz) Belastungen bis 4 G gemessen. Annähernd ähnliche Werte können bei massiven Steilspiralen (> 15 m/s Sinken bis 3 G) mit dem Gleitschirm auftreten. Bei Kunstflugmanövern wurden hier Maximalbelastungen bis 5 G gemessen (siehe Gleitschirm 7/2002, S. 34 ff.)

Bei länger anhaltenden positiven Beschleunigungen besteht ab einer gewissen Stärke die Gefahr, dass das Blut in die Beine versackt. Dadurch kann es zu Sehstörungen und zur Bewusstlosigkeit (G-LOC: G-induced Loss Of Consciousness) infolge eingeschränkter Hirndurchblutung kommen. Der Bewusstlosigkeit voraus geht der so genannte «Greyout» und später «Blackout», der durch die ungenügende Blutversorgung der Netzhaut (Retina) des Auges zustande kommt. Sobald die Beschleunigungskräfte nicht mehr einwirken, ist die Hirn- und Augendurchblutung wieder normal, und es erfolgt ein Erwachen aus der Bewusstlosigkeit. In der nachstehenden Tabelle sind die Reaktionen des menschlichen Körpers auf verschiedene Lastvielfache aufgeführt.

 

 Belastung  Symptome
 1-2 g uneingeschränkt ertragbar
 2-3 g beginnende Einengung des Gesichtsfeldes
 3-4 g röhrenförmiges Gesichtsfeld
 4-5 g Blackout
 5-6 g Bewusstseinsverlust

 

Dr. med. Eckhart Schröter

Verbandsarzt des DHV

(1/2004)