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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Anti-Doping Information für Wettkampfpiloten

Der WADA-Code (World-Anti-Doping-Agency) ist von der FAI 2003 anerkannt und in den "Anti-Doping Rules & Procedures" umgesetzt worden. Somit gilt er bei allen FAI-Wettbewerben. Der DHV hat die Regularien in die Wettbewerbsordnung übernommen.

Betroffen von diesen Regelungen sind aktuell Piloten die an internationalen, FAI-anerkannten Wettbewerben teilnehmen. Das heißt, dass bei solchen Wettbewerben Dopingkontrollen auf Grundlage der oben angeführten Regelungen durch den lokalen Wettbewerbsveranstalter bzw. die FAI durchgeführt werden können. Auf nationaler Ebene sind vom DHV zum jetzigen Zeitpunkt keine Dopingkontrollen vorgesehen.

Internationaler Wettkampfsportler zu sein, heißt mit den Bestimmungen des Anti-Doping zu leben. Manche verbotenen Substanzen können durchaus noch 10 Wochen nach Einnahme nachgewiesen werden. Das bedeutet auch, dass der Athlet bei jedem Arztbesuch darauf hinweisen muss, dass er der Anti-Doping-Überwachung unterliegt. Der Arzt könnte sonst versehentlich eine verbotene Substanz verschreiben. Letztlich ist der Athlet jedoch für sich selbst verantwortlich! Grundsätzlich darf keine Substanz eingenommen werden, die in der von der WADA (World Anti Doping Agency) herausgegeben Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Verbotsliste WADA), verzeichnet ist.

Als Hilfestellung gibt die NADA (Nationale Anti Doping Agentur) auf nationaler Ebene und in Deutsch eine Beispielliste zulässiger Medikamente heraus. Beide Listen können von der Website der NADA abgerufen werden. Neu, und besonders hilfreich bei der Prüfung ob ein Medikament eingesetzt werden kann ist die Medikamenten Datenbank der NADA NADAmed. Beachte: Im Luftsport sind während eines Wettkampfes auch Alkohol, Marihuana und Beta-Blocker verboten.

Vor der Einnahme von bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln muss gewarnt werden. Sind ihre Bestandteile nicht bekannt und als dopingmittelfrei analysiert, verbietet sich die Einnahme für Sportler.

Natürlich kann es sein, dass ein Sportler an einer chronischen Krankheit leidet und dabei Medikamente benötigt. In medizinisch begründeten Fällen sind deshalb Ausnahmen, so genannte TUE (Therapeutic Use Exemptions) möglich. Diese TUE müssen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der NADA rechtzeitig vor dem nächsten Wettkampf eingereicht werden. Dieses muss von der zuständigen Behörde innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden. Das genehmigte TUE ist dann bei einer Kontrolle vorzulegen. Für den Einsatz von nicht-steroidalen Glukokortikoiden (auch inhalativ) ist eine "Erklärung zum Gebrauch" notwendig. Dies ist auf dem Doping-Kontrollformular zwingend anzugeben.

Für Hängegleiter und Gleitschirmflieger ist durch die FAI bisher noch kein Pilot im „Registered-Testing-Pool“ ausgewiesen worden. Damit müssen wir uns noch nicht mit den so genannten Trainingskontrollen, oder dem komplexen Athleten-Aufenthalts-Meldesystem auseinandersetzten. Es finden hier jedoch bereits Überlegungen bei der FAI statt, wie die Forderungen der WADA auch in diesem Bereich erfüllt werden können.

Die durch das Kopenhagener Abkommen (WADA-Code) festgelegten Strafen für Doping sind hart. Beim Erstvergehen wird in der Regel eine Sperre von zwei Jahren verhängt. Diese Sperre gilt dann für alle Sportarten, also nicht nur für den Luftsport.

Also: als Wettkampfpilot hat man sich über die Anti Doping Bestimmungen in ihrer aktuellen Form zu informieren. Wird man positiv getestet, kann man sich nicht auf Unwissenheit oder die „Zahnpasta“ herausreden.

Die wichtigsten Regularien, Informationen und Formulare sind unter Download im PDF_Format zusammengestellt. Auf den nachfolgend angeführten Links kann man sich zusätzlich informieren.

Dr. med. Eckhart Schröter
Verbandsarzt des DHV

(aktualisiert 03/2010)