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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Transponder für Gleitschirme und Drachen

Luftraum ist nicht unbegrenzt verfügbar. Mit zunehmenden Verkehrszahlen und Drohnen, welche in Zukunft den Luftraum ebenfalls nutzen wollen (U-Space), steigt das Konfliktpotential. Daher kommt es verstärkt zu Forderungen, dass alle Luftfahrzeuge elektronisch erkennbar sein müssen.

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) empfahl bereits beim Bundesministerium für Verkehr (BMVI) auch für die Betriebsart Segelflug eine Transponderpflicht ab 5.000ft (1.523 m). Das hätte zur Folge, dass Gleitschirm- und Drachenpiloten, welche nach der europäischen Verordnung SERA den Segelfliegern gleichgestellt sind, Streckenflüge nur noch unterhalb der 5.000 ft (1.523 m) Trennfläche durchführen können, da "Mode S Transponder" für den Gleitschirm- und Hängegleiterbetrieb aus technischen Gründen nicht einsetzbar sind. Der DHV war Teil der AG „Initiative Flugsicherheit und Luftraum“. Die Zusammenfassung der Ergebnisse findet ihr im Schlussbericht:

Schlussbericht zur Transponderforderung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU),  (pdf)

 

TMZ (Transponder Mandatory Zone)

Deutsche Flugsicherung (DFS): Awareness Kampagne TMZ mit verpflichtender Hörbereichtschaft (2020, pdf)

Flyer des Bundesausschusses Unterer Luftraum zum Thema TMZ (2020, pdf)


Ansprechpartner


Björn Klaassen
Tel: 08022-9675-13
E-Mail: bjoern.klaassen@dhvmail.de

Infoartikel: Macht komplette Kontrolle unser Fliegen sicherer?
Artikel von Björn Klaassen und Helmut Bach