"Radio Mandatory Zones" (RMZ)
RMZs haben eine Standardgröße (ähnlich der früheren Kernzone von F) und eine max. Höhe von 1.000 ft AGL (304,8 m). Bei Einflügen in eine RMZ ist der Funkkontakt zum Tower erforderlich. Alle Luftfahrzeuge müssen dauernde Hörbereitschaft auf den entsprechenden Kanal für den Flugfunk- Sprechfunkverkehr aufrecht erhalten, sofern nicht abweichende Bestimmungen vereinbart sind.
Sollten sich Fluggelände innerhalb einer zukünftigen RMZ befinden sind Betriebsvereinbarungen empfehlenswert, damit sich (wenn möglich) nicht alle startenden Piloten einzeln anmelden müssen. Eine bilaterale Vereinbarung zwischen Flugplatzbetreiber und Fluggeländehalter sowie eine Abstimmung mit dem jeweiligem Luftamt des Landes ist erforderlich. Ausnahmen sind somit möglich. Betroffene Geländehalter sollten sich direkt mit dem DHV Referat Flugbetrieb in Verbindung setzen, um eine pragmatische Lösung abzustimmen.
Luftraumstruktur/Sichtflugregeln in Deutschland (DFS, pdf)