NfL = Nachrichten für Luftfahrer
1. Die NfL enthalten für alle Teilnehmer am Luftverkehr Bekanntmachungen von Informationen und Anordnungen die Luftfahrt betreffend. Soweit diese für die Durchführung des Flugbetriebes von Bedeutung sind, werden sie in NfL 1 herausgegeben.
Die NfL 2 enthalten Informationen, die Luftfahrtgeräte und Luftfahrtpersonal betreffen und nicht in die NfL 1 einzuordnen sind.
Eine NfL ist das verbindliche Amtsblatt für alle Luftverkehrsteilnehmer, auch für Luftsportler, die in deutschen Lufträumen fliegen. Sie werden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) herausgegeben und werden nach Bedarf (ca. 2x monatlich) aktualisiert. Mehr Infos auf Wikipedia
2. Beispiel:
NfL 1-1397-18 vom 26.07.2018 (ED-R Chiemsee), zeitlich befristet
3. Wo erhalte ich aktuelle NfL?
Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über die DFS-Tochtergesellschaft Eisenschmidt GmbH.
Die Nachrichten für Luftfahrer sind nicht zu verwechseln mit den kurzfristig bekanntgegebenen NOTAMs.
4. Der DHV informiert über wichtige NfL auf seiner Homepage, insbesondere, wenn alle Piloten (z.B. Neuregelung der Genehmigungspflicht von Luftfahrtveranstaltungen s.o.) oder beliebte Fluggelände davon betroffen sind (z.B. ED-R Chiemsee s.o.).
Der DHV erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und der Service entbindet einzelne Piloten nicht von einer sorgfältigen, eigenständigen Flugplanung.
Wir bitten dringend um Beachtung der aktuellen NfL sowie der NOTAMs. Sie sind ein wichtiger Teil der Flugvorbereitung!