Schweiz
Luftraumseminar "Schweizer Luftraum von A-Z" (Präsentation vom 10.11.2022 als pdf, 22 MB)
In der Schweiz kann der Luftraum G + E genutzt werden. Der Luftraum G (unkontrollierter Luftraum) beginnt am Boden und endet in 600 m über Grund. Ausgenommen hierfür sind Kontrollzonen und TMA`s mit tieferen Untergrenzen. Lufträume der Klassen C und D dürfen nur mit Flugfunk und Freigabe genutzt werden. Die nutzbare Flughöhe im Luftraum E über dem Alpenbereich ist abhängig von den militärischen Betriebszeiten. Während der militärischen Betriebszeiten (Mo. bis Fr. 7:30 -12:05 und 13:15 – 17:05) endet der Luftraum E in FL 130 (3.950 m), außerhalb reicht der Luftraum E bis auf 4.550 m. Zu Flugplätzen müssen 5 km (Heliplätze 2,5 km) Abstand gehalten werden. Sie müssen mit mind. 600 m über Flugplatzhöhe überflogen werden. Zu beachten sind auch die sogenannten DABS (Informationen über Gefahren, Einschränkungen im Schweizer Luftraum). Diese sind online bei Skyguide einzusehen:
https://www.skybriefing.com/portal/de/home
Eine ausgezeichnete Broschüre und viele Informationen über den Luftraum der Schweiz hat der Schweizer Hängegleiterverband (SHV) herausgegeben.
Zu beachten sind zahlreiche Sonderregelungen im Bereich Wildschutz sowie Sonderregelungen mit der Flugsicherung. Ansprechpartner sind die örtlichen Clubs.