Luftraum Polen
Für Einflüge mit Hängegleitern und Gleitschirmen reichen für Personen aus dem Schengenraum der Personalausweis und die Fluglizenz inkl. IPPI Card.
Zu beachten ist im Wesentlichen folgendes:
In Polen reicht der Luftraum G (unkontrollierter Luftraum) bis Flugfläche 95 (ca. 2.895 m), den Segelflieger, Gleitschirme und Hängegleiter nutzen dürfen. Zu beachten sind einige militärische Sperrgebiete, welche in der ICAO Karte als TSA (Temporary Segreated Area) bezeichnet sind. Diese dürfen nicht durchflogen werden, wenn sie aktiv sind. Einen guten Überblick über aktive Lufträume und Sperrgebiete bietet die Polska Agencja Zeglugi Powietrznej (Polish Air Navigation Services).
Unter http://www.amc.pansa.pl gibt es eine ausgezeichnete Seite, auch in englischer Sprache. Aufrufbar ist unter http://www.amc.pansa.pl in der Rubrik Charts eine Höhen- und Zeitskala, welche auf einer Karte die verschiedenen Lufträume in dem gewählten Höhenbereich anzeigt. Die einzelnen Lufträume können mit Häkchen setzen angewählt werden. Ein ausgezeichnetes Tool, welches auch für andere Länder wünschenswert wäre.
Nationalparke sind als Luftsperrgebiete ausgewiesen (z.B. EP-R 27 Magurski Nationalpark). Diese Gebiete dürfen von motorlosen Luftfahrzeuge ohne Einschränkungen überflogen werden. Piloten mit Flugfunk können sich bei der zuständigen FIS über gesperrte Lufträume informieren (z.B. FIS Gdansk oder FIS Posznan).
Eine gute Zusammenfassung über das Fliegen in Polen und Tschechien hat der Rothenburger Luftsportverein e.V. zusammengeschrieben:
http://www.rlsv.de/Daten/INF_2_13.pdf
Bitte besorgt Euch für die Flugplanung eine aktuelle ICAO Karte von Polen.