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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Drohnen auf Kollisionskurs? – DHV erzielt wichtigen Erfolg!

März 2022 - Die nationale und internationale Gesetzgebung implementiert schrittweise den (größtenteils kommerziellen) Drohnenflug in den europäischen Luftraum. Was bisher Zukunftsmusik war, wird Zug um Zug Realität. Wir Drachen- und Gleitschirmflieger dürfen dabei nicht unter die Räder kommen. Nun konnte der DHV mit Helmut Bach als unserem Luftraumexperten für uns Piloten einen enorm wichtigen Erfolg erzielen. (Artikel als pdf)

Text: DHV – Björn Klaassen / Helmut Bach

Die grundsätzliche Forderung der Gesetzgebung setzte in den vergangenen Jahren bei der elektronischen Erkennbarkeit der bemannten Luftfahrt im geplanten U-Space an. In diesem U-Space Luftraum soll sich zukünftig der Drohnenverkehr in einer Art Korridor bewegen. Dies ist jedoch gleichzeitig der Luftraum, welchen wir am häufigsten nutzen (Luftraum G). Zur Erkennbarkeit hatte man sich bisher auf die klassischen Mode-S Transponder, ADS-B Systeme oder ADS-B ähnliche Systeme wie in England konzentriert. Alles Systeme, die wir beim Gleitschirmfliegen nicht einbauen (und bezahlen) können. Die Idee, die dahintersteckt: Drohnen können Ausweichbefehle erhalten, wenn sie bemannte Luftfahrzeuge detektieren können.

Der DHV war und ist in vielen Gremien und Treffen der Drohnenindustrie beteiligt, um die immerhin größte Luftsportgruppe der bemannten Luftfahrt (40.000 Gleitschirm- und Drachenpiloten allein in Deutschland) nicht den Interessen der Industrie und der Politik zu opfern. Oft genug wurden wir angehört und trotzdem ignoriert.

In den seit Ende 2021 geltenden und ab 2023 anzuwenden Verordnungen 2021/664-666 tauchen wir oder unsere Fluggebiete ebenfalls nicht auf. Dies liegt allerdings auch daran, dass diese Verordnungen nur ein Rechtsrahmen sind. Daher wurden Entwürfe der sogenannten AMC/GM (Acceptable Means of Compliance / Guidance Material) veröffentlicht, die vom DHV und seiner europäischen Vertretung, der EHPU, in unserem Sinne kommentiert wurden. Aber auch dort wurden wir nur unter dem Begriff der Allgemeinen Luftfahrt geführt. Wir haben alle Ebenen der Bürokratie und Sportverbände angeschrieben, angesprochen und persönliche Treffen durchgeführt. Bei Europe Airsports, dem europäischen Dachverband der Luftsportler, mussten wir uns zudem gegen die Interessen anderer Luftsportler durchsetzen.

Dieser AMC/GM Kommentierung folgte nun eine NPA (Notice of proposed Amandment) 2021-14, und hier wurde in den relevanten Paragraphen zum ersten Mal eine Technologie zur Erkennbarkeit im U-Space Luftraum aufgeführt, die wir als Gleitschirmflieger nutzen oder in Zukunft nutzen könnten.

•    SRD 860 MHz Band, auf dem auch schon FLARM und FANET arbeiten, und die Nutzung einer
•    Mobilfunkapplikation (Safesky.app), die nun im Sinne der EASA weiterentwickelt wird.

Ohne tiefer auf Details einzugehen: So wären allein schon mehr als 20.000 FLARM und FANET – nutzende Gleitschirm - und Drachenpiloten vor zukünftigen Drohnen im U-Space und weiteren Investitionen geschützt!

Auf der SRD 860 Spezifikation aufbauend, soll nun ein Kommunikationsprotokoll entwickelt werden, dass alle vom U-Space Service Provider (USSP) benötigten Daten sendet. Diese Software ist laut Aussagen eines Herstellers per Softwareupdate auf bestehende Geräte aufspielbar.

Das DHV Team Luftraum bleibt für euch weiterhin am Ball. Ein weiteres Thema ist der Schutz der Start- und Landebereiche von Gleitschirm- und Drachenfliegern. Hierzu benötigen wir weiterhin Eure Mithilfe: Bitte sendet uns Vorfälle mit Drohnen in euren Geländen an flugbetrieb@dhvmail.de