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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Schutzzonen für Steinadler

Hinweistafel für Drachen und Gleitschirmflieger in Berchtesgaden

= Flugverbotszonen für Gleitschirmflieger

Im Zeitraum ab 1. März bis zum Ausflug der Jungadler werden in der Übersichtsgrafik diejenigen Bereiche grün markiert, in denen Gleitschirm- und Drachenflieger in Berchtesgadener Gebiet gute Thermikgebiete vorfinden und diese – aus Adlersicht – problemlos nutzen können. Im gleichen Zeitraum werden die sensiblen Brutbereiche (= Horstbereiche) der  Steinadler rot markiert, in denen sie beim Brutgeschäft nicht gestört werden wollen. Das gleiche gilt auch für die Region im Landkreis Miesbach im Gebiet Bodenschneid - Wallberg. Auch dort brütet der Steinadler. Eine Tafel an der Wallbergbahn informiert über sensible Bereiche.


Steinadlerhorst (Foto: Nationalpark Berchtesgaden)
Achtung: Girlandenflug!

500 m Abstand zum Horst

Steinadler reagieren äußerst sensibel auf Störungen während der Brutzeit. Auch Drachen- und Gleitschirmflieger sind vor der Horstwand nicht willkommen, weshalb die seltenen Vögel mit Verlassen des Geleges, Girlandenflug oder gar Brutabbruch reagieren.

Daher bitten wir euch dringend die Abstände von mind. 500 m zum Horst einzuhalten und Änderungen zu beachten.

 

 

 

 

 


Freiwillige Vereinbarungen zum Schutz des Steinadlers wurden inzwischen in Berchtesgaden, am Wallberg im Tegernseer Tal und Geigelsteingebiet im Chiemgau getroffen.

Wir bitten alle Gleitschirm- und Drachenpiloten, sich vor dem Flug über aktuelle Flugverbotszonen zu informieren!

Infos unter: