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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Naturschutzgebiete (§ 23 BNatschG)
Naturschutzgebiete (NSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete
in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft,
beispielsweise zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung
von Biotopen oder Lebensgemeinschaften wild lebender Tiere und
Pflanzen, erforderlich ist. Als Naturschutzgebiete können Flächen
auch ausgewiesen werden, wenn sie aus wissenschaftlichen oder
naturgeschichtlichen Gründen sowie wegen ihrer Seltenheit oder besonderen
Schönheit schützenswert sind. Dies können zum Beispiel
Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder
sein. Jedes Naturschutzgebiet ist in einer Naturschutzgebietsverordnung
beschrieben. Unter anderem sind dort Schutzzweck, Größe
und erlaubte oder nicht erlaubte Handlungen aufgeführt. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung,
Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in
Teilen oder im Ganzen führen können.

Für Naturschutzgebiete werden in der Regel Pflegepläne aufgestellt,
mit deren Hilfe die Entwicklung der Gebiete gesteuert werden soll.
Naturschutzgebiete können und müssen mitunter im Sinne des Pflegeplans
gezielt verändert werden, um ihren Schutzzweck zu erfüllen.
In Naturschutzgebieten ist das Betreten meist streng geregelt.
Wenn es der Schutzzweck ermöglicht, kann der Allgemeinheit ein
Zugang erlaubt werden. Insbesondere zum Zweck der Erholung und
des Naturerlebens sind Naturschutzgebiete auf ausgewiesenen Wegen
betretbar. Drachen-, Gleitschirm- und Modellflug ist in manchen
Naturschutzgebieten erlaubt. Mehrere Flugplätze, vor allem
Segelfluggelände, sind Bestandteile von Naturschutzgebieten. Der
Schutzstatus schränkt den Flugbetrieb keineswegs übermäßig ein.
Im Gegenteil, viele Platzbetreiber betrachten ihn als wichtigen Beitrag
zur Bestandssicherung des Geländes.