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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Naturparks (§ 27 BNatschG)
Naturparks sind geschaffen worden, um großräumige Kulturlandschaften,
die aus Naturschutzgründen sowie wegen ihrer besonderen
Eigenart und Schönheit von herausragender Bedeutung sind, zu
erhalten, zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Jeder
Naturpark repräsentiert dabei eine einzigartige Landschaft mit ih-
rem besonderen Erscheinungsbild.Ein typisches Beispiel für
einen Naturpark ist die Lüneburger Heide, die erst durch die Bewirtschaftung
so entstanden ist. Naturparks verbessern die Möglichkeiten
einer landschaftsbezogenen Erholung, insbesondere für
die Bevölkerung der Ballungsgebiete, und fördern besonders in
strukturschwachen Regionen die Entwicklung eines nachhaltigen
Tourismus. Die Erholungsmöglichkeit ist im Regelfall ausdrücklich
in der Naturparkverordnung festgeschrieben.

Auch Naturparks schließen luftfahrerische Aktivitäten keineswegs
aus, im Gegenteil. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Naturpark Nuthe-
Nieplitz [Plücken 2003, S. 84].
Informationen zu Naturparks finden sich unter www.naturparke.de
beim Verband Deutscher Naturparke (VDN).