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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Nationalparks (§ 24 BNatSchG)
Ein Nationalpark ist ein ausgedehntes Schutzgebiet, das meistens nur der natürlichen Entwicklung unterliegt und durch spezielle Maßnahmen vor nicht gewollten menschlichen Eingriffen und vor Umweltverschmutzung geschützt wird (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalpark)

Luftfahrt ist in Nationalparks u.U. möglich. Gleitschirm- und Drachenflieger sind zum Beispiel im Nationalpark Berchtesgaden willkommen, müssen hier jedoch spezielle Regeln einhalten. In den Nationalparks Sächsische Schweiz und Unteres Odertal zum Beispiel zeigen Pilotinnen und Piloten den Einheimischen und Gästen die Schönheit der Parks aus der Luft – in ausreichender
Höhe. Hier wie auch in anderen Nationalparks gibt es freiwillige Vereinbarungen zwischen den örtlichen Luftfahrtvereinen, Flugplätzen und der Parkverwaltung, in denen die Regeln für die störungsarmen Flüge über den Nationalparks beschrieben sind.