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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Landschaftschutzgebiete (§ 26 BNatschG)
Landschaftsschutzgebiete (LSG) haben in der Regel eine große
Fläche. Knapp 30 Prozent der Fläche Deutschlands sind Landschaftsschutzgebiete.
Geschützt wird vor allem die Funktion eines
Gebietes, um seinen Erholungswert, seine Eigenart und seine
Artenvielfalt zu erhalten. Die Einschränkungen sind insgesamt
geringer als in einem Naturschutzgebiet. Zum Schutz des Landschaftsraumes
wird eine Rechtsverordnung (Landschaftschutzgebietsverordnung)
erlassen, um das Gebiet vor schädigenden
Einflüssen zu bewahren. Alle Handlungen und Eingriffe, die dem
Schutzzweck zuwiderlaufen, sind verboten. Es besteht jedoch kein
absolutes, sondern ein relatives Veränderungsverbot, das auf den
Schutzzweck bezogen ist.
Viele Flugplätze und Fluggelände liegen in Landschaftsschutzgebieten
und sind dann meist Bestandteil dieser Schutzgebiete. Die Nutzung
durch die Luftfahrt lässt sich meist gut mit dem Schutzzweck
dieser Gebiete vereinbaren.