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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Gesetzliche geschützte Biotope (§ 30 BNatschG)

Ein Biotop ist ein räumlich abgegrenzter Lebensraum wild lebender
Tiere und Pflanzen. Landläufig werden Tümpel und kleine Feuchtgebiete
als Biotope bezeichnet. Tatsächlich aber sind alle Lebensräume,
die von den verschiedenen Tieren und Pflanzen bewohnt
werden, Biotope. Dabei ist es unerheblich, ob ein Biotop künstlichen
oder natürlichen Ursprungs ist. Ein Biotop ist beispielsweise ein
Kalkmagerrasen mit den typischen Küchenschellen, Heuschreckenarten
und Bodenbrütern. Ein Biotop kann auch noch enger begrenzt
werden: Eine alte Buche ist ein hervorragendes Biotop für holzbewohnende
Insekten.
Seltene, gefährdete und wertvolle Biotope genießen nach dem Naturschutzrecht
automatisch einen gesetzlichen Schutz. Dies ist zum
Beispiel bei Mooren, Röhrichten, Nasswiesen, Block-, Schutt- und
Geröllhalden oder Binnendünen der Fall. Trocken- oder Borstgrasrasen
und Gebüsche trocken-warmer Standorte, die beispielsweise
auf Flugplätzen und Fluggeländen vorkommen können, sind ebenfalls
gesetzlich geschützt. Die Länder können den nach § 30 geschützten
Biotopen weitere Lebensraumtypen gleichstellen.

Auf Flugplätzen und Fluggeländen finden sich häufig gesetzlich geschützte
Biotope. Mehrere in den Mittelgebirgen Deutschlands liegende
Segelflugplätze sind beispielsweise großflächige Borstgrasrasen
mit einer für die Artenvielfalt sehr bedeutsamen Heckenstruktur
in den Randbereichen. Beide Biotoptypen sind gesetzlich geschützt.