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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Luftverkehrsgesetz:
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen zur Ausübung des Luftsports finden sich im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Wobei nach §1 LuftVG die Nutzung des Luftraums grundsätzlich frei ist. Durch Änderung des Luftrechts wurde 1993 festgelegt, dass jedes Gelände eine Außenstart- und –landeerlaubnis benötigt, will man dort mit Drachen oder Gleitschirm fliegen. Für die Zulassung solcher Gelände ist nach §25 LuftVG der DHV zuständig (®Geländezulassung).

Gemäß § 13 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist die Naturschutzbehörde am Verfahren zu beteiligen.