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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

ABAs (Aircraft relevant Bird Area)

In Deutschland sind einige Gebiete als ABAs (Aircraft relevant Bird Area = luftfahrtrelevante Vogelvorkommen) ausgewiesen und als solche in den ICAO-Karten dargestellt (grün schraffiert). Dabei handelt es sich um Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-)Arten.

Piloten:innen werden gebeten, diese Gebiete freiwillig aus Gründen der Flugsicherheit und des Arten- und Naturschutzes nicht unter 2.000 Fuß GND zu überfliegen.

Mehr Infos und Steckbriefe zu den bundesweit über 200 Gebieten unter www.aba.bfn.de

Bei der Zulassung von Drachen- und Gleitschirmgeländen werden die für den Naturschutz relevanten Bereiche durch örtliche Regelungen berücksichtigt oder durch freiwillige Vereinbarungen geregelt. Drachen- und Gleitschirmpiloten, die im Überlandflug in aktive ABAs fliegen, werden gebeten, dort besonders auf möglichst große Flughöhen zu achten und Landungen außerhalb zugelassener Gelände zu vermeiden.

Das Drachen- und Gleitschirmfliegen findet meist in Flughöhen unterhalb 2.000 Fuß über Grund statt, also anders als die motorgetriebenen manntragenden Luftsportarten. Im Bergland und bei der Nutzung von Hangaufwinden ist das konstante Einhalten dieser auch aus Naturschutzgründen idealen Mindesthöhe der Motorflieger bei Überlandflügen für die motorlosen Luftsportgeräte praktisch unmöglich.

ABAs - diese Gebiete sind besonders sensibel und in den ICAO Karten verzeichnet (Foto folgt)