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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Kurzzeit-Erlaubnisse für Veranstaltungen und Probebetrieb

Um ein für eine Zulassung angestrebtes Gelände auf seine flugtechnische Möglichkeiten zu prüfen, besteht die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Zulassung z.B. für den Probeflugbetrieb. Darüber hinaus können auch Kurzzeit-Erlaubnisse für Veranstaltungen erteilt werden.

  • Handelt es sich um eine Luftfahrtveranstaltung?
    Darüber hinaus muss geklärt werden, ob die Veranstaltung zusätzlich als Luftfahrtveranstaltung vom Luftamt genehmigt werden muss. Seit 2010 ist jede Luftfahrtveranstaltung, auf denen Passagierflüge mit motorlosen Drachen und Gleitschirmen geplant sind, vom Luftamt zu genehmigen (§ 74 LuftVZO). Luftfahrtveranstaltungen mit einsitzigen Drachen und Gleitschirmen sind genehmigungsfrei.

    Die einzelnen Luftämter definieren die Kriterien für eine Luftfahrtveranstaltung sehr unterschiedlich. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Daher empfehlen wir euch, wenn ihr ein Event mit Tandemflügen plant, euch rechtzeitig mit dem Luftamt oder mit uns Verbindung zu setzen, um zu klären, ob ihr neben der Außenstarterlaubnis des DHV noch zusätzlich eine Genehmigung von der Landesluftfahrtbehörde braucht.

    Infos zur Genehmigungspflicht von Veranstaltungen in der NfL 1-1533-19 vom 15.01.2019 (pdf)


    Dabei solltet ihr beachten, dass der Antrag auf Erteilung der Genehmigung acht Wochen vor der Veranstaltung beim Luftamt gestellt werden muss (§ 74 LuftVZO Abs. 1). 


  • Für Wettbewerbe und Navigationswarnungen (NOTAM) ist die NfL I 32/09 der Deutschen Flugsicherung vom 12.02.2009 zu beachten.

 

 

 

 

Ansprechpartner

Björn Klaassen
Tel: 08022-9675-13
E-Mail: bjoern.klaassen@dhvmail.de


Bettina Mensing
Tel: 08022-9675-10
E-Mail: bettina.mensing@dhvmail.de