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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Geländeeignung

Die Größe des eigentlichen Startplatzes beträgt ca. 40 m x 50 m. Die Hänge müssen einen gefahrlosen und hindernisfreien Start und Abflug ermöglichen. Veränderungen am Gelände oder bauliche Maßnahmen sind selten notwendig. Landeflächen sind in der Regel landwirtschaftliche Wiesen. Die Flächen müssen hindernisfrei sein und einen freien Anflug gewährleisten.

Für einen sicheren Start der Gleitschirmflieger muss der Startplatz folgende Bedingungen erfüllen:

  • Der Auslegebereich für die Gleitschirme weist eine Tiefe von ca. 10 m auf. Hier wird der Schirm ausgelegt, die Leinen sortiert und der Pilot trifft die Startvorbereitungen.
  • Der hangabwärts anschließende Startbereich ist eine hindernisfreie Anlauffläche auf einer Tiefe von ca. 40 m. Ideal ist eine Zunahme der Hangneigung. Ab 12° bis 15° Hangneigung hebt der Pilot bei Windstille ab. Für das Aufziehen des Schirms bis zum Abheben benötigt der Pilot ca. 10 bis 15 m in Abhängigkeit von der Hangneigung. Je stärker der Wind am Hang ist, desto kürzer ist die Anlauflänge. Auch ein Startabbruch, z.B. bei Leinenverhängern, muss möglich sein.
  • Der Abflugbereich kann Busch- und Heckenvegetation am Boden aufweisen, muss aber hindernisfrei im Bereich des Gleitpfades sein. Hier ist eine Sicherheitszugabe zu Hindernissen einzukalkulieren, z.B. zu Bäumen im Abflugbereich, da ein Durchsacken des Piloten durch Turbulenzen möglich ist. Die mittlere Gleitleistung von modernen Schirmen (Stand 2010) liegt zwar bei ca. 1:8, dennoch wird beim Start der Gleitpfad mit einer Sicherheitsmarge von 1:5 kalkuliert.

Der Abflugbereich sollte sich in Flugrichtung trapezförmig aufweiten und kann im unteren Bereich mit niedrigen Sträuchern bestockt sein.

Besondere Anforderungskriterien für Gleitschirm-Stufenschleppgelände (pdf)

 

DHV anerkannte Geländegutachter

Vor der Zulassung wird die Eignung der Flächen für Außenstarts und -landungen mit Drachen und/oder Gleitschirmen durch einen vom DHV anerkannten Geländesachverständigen festgestellt.