Checkliste für Kurzzeiterlaubnisse
Checkliste für die Erteilung einer kurzzeitigen Erlaubnis
für Außenstart und -landungen gem. § 25 LuftVG
Durch die Beauftragungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums vom 16.12.1993 ist der Deutsche Hängegleiterverband e. V. (DHV) zuständig für die Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit Hängegleitern und Gleitsegeln außerhalb der genehmigten Flugplätze. Der Verband ist bei dieser Aufgabe an die geltenden Gesetze sowie die bestehenden Rechts- und Durchführungsverordnungen gebunden. Um ein für eine Zulassung angestrebtes Gelände auf seine flugtechnischen Möglichkeiten zu prüfen, besteht die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Zulassung z.B. für den Probeflugbetrieb. Darüber hinaus können auch Kurzzeit-Erlaubnisse für Veranstaltungen erteilt werden. Die zu erfüllenden Bedingungen haben wir in dieser Checkliste zusammengestellt.