Checkliste für Geländezulassung
Checkliste für die Erteilung von Außenstart- und -landeerlaubnissen
gemäß § 25 LuftVG für Hängegleiter und Gleitsegel
Durch die Beauftragungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums vom 16.12.1993 ist der Deutsche Hängegleiterverband e. V. (DHV) zuständig für die Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit Hängegleitern und Gleitsegeln außerhalb der genehmigten Flugplätze. Der Verband ist bei dieser Aufgabe an die geltenden Gesetze sowie die bestehenden Rechts- und Durchführungsverordnungen gebunden. In den vergangenen Jahren wurden vom zuständigen Referat bereits eine Vielzahl von Erlaubnisverfahren durchgeführt, die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erfahrungen sind in dieser Checkliste zusammengefasst. Aufgrund der unterschiedlichen Belange, die in einem derartigen Verfahren zu berücksichtigen sind, können im Einzelfall geländespezifische Probleme auftreten, die nicht in vorliegender Checkliste behandelt sind. Diese gilt zudem nicht für Verlängerungen und Erweiterungen und nicht für die Flugplatzgenehmigungen nach § 6 LuftVG.