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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Mindestabstand laut NfL

Foto: Bettina Mensing

Der Mindestabstand zur Platzrunde wurde in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL Nr. 92/13) der Deutschen Flugsicherung (DFS) geregelt. Da Gleitschirme und Drachen mit einer kleineren Platzrunde als andere Luftfahrzeuge zurecht kommen, halten wir derzeit 600 m Abstand für ausreichend.
 
Bei Windenschleppgeländen mit Seilen, welche bis zu 1.000 m lang sind, ist ein Sicherheitsabstand notwendig. Sollte innerhalb von 600 m eine Windkraftanlage errichtet werden, muss eine Prüfung vor Ort vorgenommen werden. Dabei sind neben den Start- und Landeflächen auch die jeweiligen Flugräume zu berücksichtigen.

Bei Hangfluggeländen ist auch der Flugraum zwischen Start- und Landeplatz zu berücksichtigen.

Nachrichten für Luftfahrer (NfL Nr. 92/13), pdf

 

 

 

Ansprechpartner

DHV-Gelände-Team:

E-Mail: flugbetrieb@dhvmail.de 

Björn Klaassen
Tel: 08022-9675-13
E-Mail: bjoern.klaassen@dhvmail.de


Bettina Mensing
Tel: 08022-9675-10
E-Mail: bettina.mensing@dhvmail.de