Mindestabstand laut NfL
Der Mindestabstand zur Platzrunde wurde in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL Nr. 92/13) der Deutschen Flugsicherung (DFS) geregelt. Da Gleitschirme und Drachen mit einer kleineren Platzrunde als andere Luftfahrzeuge zurecht kommen, halten wir derzeit 600 m Abstand für ausreichend.
Bei Windenschleppgeländen mit Seilen, welche bis zu 1.000 m lang sind, ist ein Sicherheitsabstand notwendig. Sollte innerhalb von 600 m eine Windkraftanlage errichtet werden, muss eine Prüfung vor Ort vorgenommen werden. Dabei sind neben den Start- und Landeflächen auch die jeweiligen Flugräume zu berücksichtigen.
Bei Hangfluggeländen ist auch der Flugraum zwischen Start- und Landeplatz zu berücksichtigen.