Abstandsregelung laut NfL I 92/13
Der DHV steht mit den Übertragungsnetzbetreibern im Dialog. Sie haben Zugriff auf die Geländedaten auf unsere Geländedaten.
Wir fordern 400 m Abstand der Strommasten zum Gegenanflug und 850 m zu den übrigen Teilen der Platzrunde.
Es handelt sich um Abstände zur Platzrunde, die das Bundesministerium für Verkehr am 2.5.2013 als Richtlinie festgelegt hat und in den Nachrichten für Luftfahrer, NfL I 92/13, veröffentlicht.