Mischflugbetrieb - Gemeinsam Fliegen
Immer häufiger wird der Winden- und UL - Schleppbetrieb auf Segelfluggeländen und anderen, zugelassenen Flugplätzen (§ 6- Gelände) im Mischflugbetrieb durchgeführt. Für die Zulassung dieser Gelände sind die Luftämter der jeweiligen Regierungsbezirke zuständig.
Gemeinsam Fliegen - DHV-Info Artikel (Nr. 196)
Erfahrungen beim Windenschlepp im Mischflugbetrieb mit Segel-, UL- und Motorfliegern (pdf)
Was ist zu beachten?
Der gemeinsame Flugbetrieb mit anderen Luftfahrzeugarten auf den Flugplätzen erfordert hohe Aufmerksamkeit und setzt voraus, dass jeder am Flugbetrieb Beteiligte die Verhaltensregeln dort kennt und berücksichtigt.
Mehr dazu im Infoblatt: Verhalten auf Flugplätzen (pdf)
Beispiele für Betriebsabsprachen:
Beispiel 1 - Betriebsabsprache für Mischflugbetrieb (pdf)
Beispiel 2 - Betriebsabsprache für Mischflugbetrieb (pdf)