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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Der DHV empfiehlt folgende Regelungen

1.    Anmeldung des gewerblichen Tandempiloten beim geländehaltenden Verein und Vorlage der Pilotenlizenz mit Versicherungsnachweis.

2.    Vertrag mit Gewerbetreibenden aufsetzen. Darin sollte geregelt sein, wie und in welchen Umfang der Gewerbebetrieb abläuft.

3.    Bei Notwendigkeit sollte der Gewerbebetrieb eingeschränkt werden.

4.    Einweisung der Tandempiloten.

5.    Bei auffälligem Verhalten von Tandempiloten (z.B. Starts bei kritischen Bedingungen) kann der Verein einschreiten. Ggf. erfolgt Meldung durch den Geländehalter oder den Beauftragten für Luftaufsicht an den DHV.

Der Geländehalter besitzt grundsätzlich das Hausrecht.

Trotz mancher Probleme sollte das Tandemfliegen nicht überreglementiert werden. Tandemfliegen bietet auch die Chance, Fußgänger mit in die Luft zu nehmen. Diese können so von der schönen Seite des Luftsports überzeugt werden. Bei allen Regelungen sollte der Grundsatz des möglichst freien Fliegens beachtet werden.

Infoblatt "Gewerbliches Tandemfliegen auf Vereinsgeländen" vom 08.02.2016 (pdf)

 

 

 

 

Ansprechpartner

Referat Flugbetrieb
E-Mail: flugbetrieb@dhvmail.de
Tel: 08022-9675-10

Björn Klaassen
Tel: 08022-9675-13
E-Mail: bjoern.klaassen@dhvmail.de