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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Flugfunk beim Streckenfliegen

 

Flugfunk dient der Sicherheit aller Luftverkehrsteilnehmer in der allgemeinen Luftfahrt. Auch für uns Drachen- und Gleitschirmflieger ist er ein Gewinn an Sicherheit. Die erforderliche Sprechfunkerlaubnis nach § 44 LuftPersV sollte keine Hürde sein, denn diese kann man bei vielen Flugschulen kostengünstig erwerben.

Gut zu wissen: FAQ zum Flugfunk (pdf)

DHV-News am 01.03.2023: Aus "INFO" wird nun "RADIO"
Im Rahmen der Überarbeitung an das EU-Regelwerk wurden in der NfL-2023-1-2726 auch die Sprechfunkverfahren für Deutschland den ICAO Standards international angepasst. Darin ist im Abschnitt 34 festgelegt, dass unkontrollierte Flugplätze ohne Flugverkehrskontrollstelle (AFIS) ab sofort zu ihrer Kennung "RADIO" heißen sollen, und nicht mehr wie bisher "INFO". Beispiel:  "EISENACH INFO" heißt jetzt: "EISENACH RADIO". 
Interessante Links dazu: www.aerokurier.de und www.fliegermagazin.de

 

  • Frequenzen für Luft-Luft-Kommunikation (Stand November 2023)
    Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ( BAF ): Bekanntmachung über die Festlegung der Funkfrequenzen für den Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst in der NfL 2023-1-2968 (pdf) vom 28.11.2023 (NfL 2023-1-2968 hebt NfL 1-1935-20 auf.)

    Folgende Sprechfunkkanäle stehen in den bezeichneten Nutzungsgebieten für die betriebliche Luft-
    Luft-Kommunikation (bspw. Segelflug-, Drachenflug-, Gleitschirmflug-, Motorflug-, Ultraleichtflug- sowie Ballonfahrbetrieb) bis zu einer Höhe von FL 100 zur Verfügung. Die festgelegten Kanäle sind ausschließlich zum kurzzeitigen Austausch betrieblicher Meldungen zunutzen. Durch den Empfang dieser Meldungen sollen die Luftfahrzeugführer bei der Einschätzung der momentanen Situation im Luftraum unterstützt werden.

    Kanäle 122.555 und 122.540 für Deutschland (gesamtes Staatsgebiet) Diese beiden zur deutschlandweiten Nutzung festgelegten Kanäle können auch im Rahmen des Ausbildungs- und Übungsbetriebes genutzt werden.

    Übersichtskarte der regionalen Zuordnung der Sprechfunkkanäle zum Zwecke der betrieblichen Luft-Luft-Kommunikation (pdf, Stand April 2020).

  • Keine Nutzung der Datalink-Kanäle (Stand Nov 2023)
    Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF hat einen Infoflyer erstellt. Thematisiert wird hier die Nutzung der Datalink-Kanäle. Wichtig hierbei ist, dass diese Kanäle nicht für den Sprechfunk verwendet werden dürfen. Den Link zu dem Flyer auf der Homepage des BAF findet ihr hier.


  • Rufzeichenzuteilung (Anmeldung Luftfunkstelle)
    Antrag auf Rufzeichenzuteilung (Bundesnetzagentur)