
Länderregelungen zum Flugbetrieb (Stand 16.12.2020)
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Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Beim Flugbetrieb müssen Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Wir empfehlen allen Geländehaltern, vor Aufnahme des Flugbetriebs mit den örtlichen Ordnungsämtern / Gesundheitsbehörden Kontakt aufzunehmen und über den Betrieb mit einem Hygienekonzept in Kenntnis zu setzen.