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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Einweisung UL-Schlepp

 

Fachliche Voraussetzungen für Hängegleiterpiloten

Der Schlepp hinter einem UL-Schleppflugzeug setzt voraus, dass der geschleppte Hängegleiterpilot sein Fluggerät auch in Grenzsituationen und insbesondere im Schnellflug beherrscht. Die Startart UL-Schleppstart ist eine Einweisung und wird an Flugschulen erteilt, die dazu berechtigt sind. 

Fachliche Voraussetzungen 

Piloten, die Schleppstarts mit Hängegleitern hinter Ultraleichtflugzeugen (UL-Schleppstartberechtigung) durchführen wollen, benötigen:

1. die Erlaubnis zum Führen von Hängegleitern 

2. eine theoretische und praktische Unterweisung durch einen Fluglehrer mit UL-Schlepp-Lehrberechtigung und

3. die Durchführung von mindestens 20 UL-Schleppstarts unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit UL-Schlepp-Lehrberechtigung. Der Leistungsnachweis ist durch eine flugschulinterne Prüfung zu erbringen.

 

Anmerkung:

Der UL-Schlepp mit Gleitsegeln befindet sich noch in der Erprobung.

Zur Zeit wird nur der UL-Schlepp mit Hängegleitern durchgeführt.

 

Einweisung in den Passagierschlepp

Für Hängegleiter-Doppelsitzerschlepp hinter Ultraleichtflugzeugen muss der Hängegleiterpilot die Passagierflugberechtigung und die Einweisung für UL-Schleppstarts besitzen und von einem dazu berechtigten Fluglehrer theoretisch und praktisch vertraut gemacht sein. (FBO IV, Nr.3)

Unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers für UL-Schlepp und Passagierflug sind mindestens 10 doppelsitzige UL-Schleppstarts und eine Theorie-Einweisung durchzuführen. Mindestens 1 Schleppstart ist zusammen mit dem Fluglehrer in der Passagierposition durchzuführen.

 

Fachliche Voraussetzungen für UL-Piloten

Das Schleppen von Hängegleitern mit UL-Schleppflugzeugen setzt voraus, dass der UL-Pilot mit seinem Fluggerät sehr gut vertraut ist. Insbesondere muss er die Betriebsgrenzen im Langsamflug und das Stallverhalten kennen. Die UL-Schleppberechtigung ist eine Zusatzberechtigung zum UL-Luftfahrerschein und wird vom Beauftragten (DULV/DAeC) ohne zusätzliche Prüfung erteilt. Sie berechtigt zum Schleppen von ein- und zweisitzigen Hängegleitern.

Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung zum Schleppen von Hängegleitern und Gleitsegeln mit Ultraleichtflugzeugen (UL-Schleppberechtigung) sind

a) eine praktische Tätigkeit als verantwortlicher Ultraleichtflugzeugführer von mindestens 30 Flugstunden nach Erwerb der Erlaubnis und 5 Flugstunden auf dem Muster, auf dem er schleppen möchte,

b) eine theoretische und praktische Unterweisung durch einen Fluglehrer mit UL-Schlepp-Lehrberechtigung

c) die Durchführung von 20 Ausbildungsschleppflügen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit UL-Schlepp-Lehrberechtigung.

d) die Teilnahme von 5 Schleppstarts im geschleppten Luftfahrzeug (Mitflüge im HG-Doppelsitzer, wenn der UL-Pilot selbst keine UL-Schleppstartberechtigung besitzt)

Die Schleppberechtigung (§ 84  LuftPersV) darf nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 10 Schleppflüge durchgeführt hat. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist c) anzuwenden.