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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
06.07.2006

Verhalten auf Flugplätzen

Immer häufiger wird der HG/GS-Winden- und UL-Schleppbetrieb auf  Segelfluggeländen oder auf anderen, für verkehrszulassungspflichtige Luftfahrzeuge zugelassenen Flugplätzen durchgeführt. 

Piloten und Startleiter benötigen für den Flugbetrieb auf diesen Flugplätzen im Mischflugbetrieb gemäß der Flugbetriebsordnung für Hängegleiter und Gleitsegel (FBO) Abschnitt 1, Nr. 9. entweder

  • die theoretische Prüfung zum unbeschränkten Luftfahrerschein oder
  • eine andere anzurechnende Prüfung. 

Als "andere anzurechnende Prüfung" zählt nun auch die theoretische Prüfung im Lehrfach "Verhalten auf Flugplätzen". 

Dieses Ausbildungsfach wird seit Mai 2005 in der Theorieausbildung zur Winden- und UL-Schleppstarteinweisung an den Schleppflugschulen unterrichtet und geprüft. 

Piloten und Startleiter, die mit dem Verhalten auf Flugplätzen bereits vor dem 1. Mai 2005 von ihren Fluglehrern vertraut gemacht und geprüft wurden, erhalten darüber eine formlose Bestätigung bzw. einen Eintrag im Flugbuch von ihrer Flugschule.

Mehr Infos zum Verhalten auf Flugplätzen...

DHV-Schleppbuero
Horst Barthelmes

(geändert am 7.7.06)