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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
12.07.2011

Unfallgefahr durch zu kurzes Abstandseil

Ein zu kurzes Abstandseil (ca. 3 Meter lang) war der Hauptgrund für den Unfall einer Gleitschirmfliegerin nach einem Seilriss. Bei einem Windenschlepp riss das Stahl-Schleppseil oberhalb der Sicherheitshöhe an einer Reparaturstelle. Das plötzlich entspannte Reffseil flog in die Fangleinen des Gleitschirms und verhängte sich darin. Der Gleitschirm geriet ins Trudeln und die Pilotin verletzte sich beim Absturz schwer.

Bitte überprüft eure Abstandseile/-lange Gabelseile auf die vorgeschriebene Mindestlänge. Diese sollte 8-10 Meter zwischen Seilfallschirm und Einhängeschlaufe betragen und mit einem Schutzschlauch überzogen sein. Bei kürzeren, nicht mit einem Schutzschlauch versehenen Abstandseilen (Reepschnüre), kann insbesondere bei Stahlschleppseilen die Rückschlagenergie des Reffseils nicht weggepuffert werden. Dadurch kann das Reffseil durchaus bis zum Gleitschirm fliegen und sich dort verhängen. 

In den Windenführerbestimmungen auf den Seiten 16-19 wird das gesamte Vorseil mit den dazugehörigen Maßen beschrieben.

Anmerkung: An Stelle der Abstandseile mit Schutzschlauch dürfen auch dehnungsarme Seile ohne Schutzschlauch verwendet werden (sog. Totseile). Dies gilt auch für die Gabelseile beim HG-Windenschlepp.


Horst Barthelmes
DHV-Schleppbüro